Die Bundeskunstsammlung umfasst heute mit rund 22 500 Kunstwerken und Designobjekten eine der wichtigsten Sammlungen zur Schweizer Kunst seit dem 19. Jahrhundert. Den Grundstein für die Sammlungstätigkeit legte der «Bundesbeschluss zur Förderung und Hebung der schweizerischen Kunst» von 1887. Er sah jährliche Ankäufe bei Schweizer Künstlerinnen und Künstlern als zentrale Fördermassnahme vor. Diese Ankäufe werden bis heute gemäss Artikel 13 des Kulturförderungsgesetzes sowie Artikel 5 und 10 der Kulturförderungsverordnung auf Empfehlung der Eidgenössischen Kunstkommission getätigt.
Auf Antrag von Schweizer Kunstmuseen können auch gemeinsame Ankäufe getätigt werden, wenn der Verkaufspreis des Kunstwerks bei über 100 000 Schweizer Franken liegt. Siehe: