Reproduktionsanfragen für Kunstwerke und Designobjekte aus der Bundeskunstsammlung, die sich als Dauerleihgaben des Bundes in Schweizer Museen befinden, sind direkt an die entsprechende Institution zu richten.
Alle übrigen Anfragen sind zu richten an:
Werden digitale Vorlagen zur Verfügung gestellt, ist damit kein freies Nutzungsrecht verbunden. Die Abklärung und Abgeltung von allfälligen Urheberrechten der abgebildeten Werke ist Sache des Kunden oder der Kundin. Das Bundesamt für Kultur haftet nicht für Ansprüche Dritter aus Verletzung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten.