Das Bundesamt für Kultur kann Werke aus der Bundeskunstsammlung für Räume im Parlament, in wichtigen Gebäuden der Bundesverwaltung und der diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Ausland zur Verfügung stellen. Grundsätzlich kommen für die Ausleihe nur Räume mit einer repräsentativen Funktion infrage.
In der Bundesverwaltung (inklusive Flagämter, die der Eidgenössischen Finanzkontrolle unterstehen) sind dies:
- Büros von Bundesräten, Bundesrichtern, Amtsdirektoren, Staatssekretären sowie repräsentative Vorzimmer zu diesen
- repräsentative Sitzungszimmer
- repräsentative Eingangssituationen mit Warteräumen für Besucher im Sicherheitsbereich
In Schweizer Botschaften, Missionen, Generalkonsulaten und Residenzen sind dies:
- repräsentative Eingangssituationen mit Warteräumen für Besucher im Sicherheitsbereich
- repräsentative Sitzungszimmer
- Salons, Empfangsräume und Esszimmer in Residenzen, die für offizielle Veranstaltungen genutzt werden
- Büros der Botschafter oder Generalkonsuln sowie repräsentative Vorzimmer zu diesen
Für andere Räumlichkeiten ̶ Büros, Privaträume etc. ̶ werden keine Werke aus der Bundeskunstsammlung ausgeliehen.
Ein Handbuch informiert über die Ausleihbedingungen, Vorgehensweise, Abläufe und wichtigen Kontakte und Hilfen beim Umgang mit den Kunstwerken aus der Bundeskunstsammlung. Das Handbuch kann per E-Mail bestellt werden: